Saarbrücken

Rechtsanwalt David Krier – Fachanwalt für Verkehrsrecht – Saarbrücken

Im Bereich des Verkehrsrecht vertritt die Kanzlei Pollkläsener in Saarbrücken Ihre rechtlichen Interessen nicht nur im Saarland, sondern bundesweit.

Das Verkehrsrecht wird im Wesentlichen in zwei große Bereiche aufgeteilt. Zum einen in das Verkehrszivilrecht, in dem es in der Regel um die Regulierung der Schäden nach einem Verkehrsunfall geht, und zum anderen in das Verkehrsstrafrecht/Ordnungswidrigkeitenrecht. Hier geht es im Wesentlichen um die straf- bzw. bußgeldrechtlichen Folgen von Verkehrsverstößen.

Als Anwaltskanzlei, zu deren Schwerpunkten Mandate im Verkehrsrecht gehören, stehen wir Ihnen diesbezüglich gerne zur Seite.

 

Verkehrszivilrecht

Nach einem Unfall helfen wir unseren Mandanten bei der Schadensregulierung gegenüber der gegnerischen Versicherung. Wir setzen die diesbezüglichen Ansprüche schnell und effektiv durch.

Da es im Straßenverkehr schnell auch zu unverschuldeten Unfällen kommen kann, ist es heutzutage ratsam, über eine Rechtsschutzversicherung zu verfügen, die Sie von eventuell entstehenden Kosten freistellt. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die Anwaltskosten bei einem unverschuldeten Unfall von der Gegenseite zu tragen sind. Aufgrund der Regulierungspraxis der Versicherungen kommt es jedoch auch im Zivilrecht immer wieder zu Verfahren, in denen die Unfallgeschädigten den Schadensersatz gerichtlich durchsetzen müssen.

Sollten Sie bei einem Verkehrsunfall verletzt worden sein, haben Sie darüber hinaus auch Anspruch auf ein Schmerzensgeld. Gerade bei der Durchsetzung von Personenschäden ist die Hilfe durch einen Anwalt unentbehrlich.

Wenn Sie als Verkehrsteilnehmer in einen Unfall verwickelt werden, so ist es ratsam, die Polizei zu verständigen. Eine polizeiliche Unfallaufnahme kann Ihrem Rechtsanwalt dabei helfen, Ihre Ansprüche in einem späteren Verfahren besser durchzusetzen.

Darüber hinaus steht Ihnen unsere Kanzlei bei rechtlichen Problemstellungen im Zusammenhang mit einem Autokauf zur Verfügung. Sollten Mängel an dem gekauften Fahrzeug auftreten, haben Sie insbesondere einen Anspruch auf Nachbesserung. Sollte dieser nicht erfüllt werden, stehen Ihnen Ansprüche auf Rücktritt, Minderung und/oder Schadensersatz zu.

 

Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht

Verkehrsverstöße können eine Vielzahl rechtlicher Folgen haben. Diese reichen von Bußgeldern über Fahrverbote bis zu Freiheitsstrafen oder einer Entziehung der Fahrerlaubnis.

Jeder Anwalt rät dazu, sich gegenüber der Polizei nicht zu Tatvorwürfen zu äußern.

Da Mobilität heutzutage insbesondere für Arbeitnehmer existenziell wichtig ist, sollte eine Verteidigung in den Rechtsgebieten Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht zusammen mit einem erfahrenen Anwalt vorbereitet werden. Häufig geht es hierbei um Ihren Führerschein und es droht neben einem Bußgeldbescheid auch ein Führerscheinentzug. Egal, ob es um eine Fahrt unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, eine Unfallflucht oder eine Geschwindigkeitsüberschreitung geht, unsere Kanzlei berät und vertritt Sie gegenüber den Strafrechts- oder Bußgeldbehörden. Wir beraten Sie, ob ein Einspruch gegen einen Strafbefehl oder Bußgeldbescheid sinnvoll ist und fragen standardmäßig Ihren Punktestand im Verkehrszentralregister ab, um auch diesen in die anwaltliche Beratung miteinfließen zu lassen.

Der Bußgeldkatalog kennt eine Vielzahl von Ordnungswidrigkeiten, die einer Vielzahl von Verkehrsteilnehmern nicht bekannt sind. Auch hier ist die Beratung durch einen Anwalt oft erforderlich.

Zudem weist das Bußgeldverfahren viele Besonderheiten auf, die es uns aufgrund unserer Erfahrung ermöglichen, für unsere Mandanten das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.

Nach einer Fahrt mit Alkohol oder Drogen am Steuer droht in der Regel nach der Entziehung der Fahrerlaubnis die sogenannte MPU, deren erfolgreiches Bestehen Voraussetzung für eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ist. Unsere Kanzlei hat auch diesbezüglich Erfahrung in der Betreuung von Mandanten, die an einer Wiedererteilung Ihrer Fahrerlaubnis arbeiten.

Abschließend ist noch darauf hinzuweisen, dass auch Fragen des Versicherungsrechts, die im Zusammenhang mit Fahrzeugversicherungen auftreten, von uns bearbeitet werden.

Kontakt

In der Regel ist es möglich, über unser Sekretariat kurzfristig einen Besprechungstermin zu vereinbaren.
Hierbei wird auch abgeklärt, ob eventuell laufende Fristen besondere Eile gebieten. In Notfällen sind wir immer erreichbar, bei Bedarf kommen wir zu Ihnen.

  • Kanzlei Pollkläsener, Bahnhofstr. 31 (Eingang Dudweilerstraße), 66111 Saarbrücken
  • www.pollklaesener.de, kanzlei@pollklaesener.de
  • 0681 938505-0 (Telefon)
  • 0681 938505-29 (Fax)

Ausreichend Parkplätze finden Sie im Parkhaus Karstadt.

Hier können Sie sich den Parkplatz ansehen: Straßenplan