Strafbefreiende Selbstanzeige
Was ist zu tun, wenn Sie eine unvollständige Steuererklärung abgegeben haben?
Es gilt jetzt schnell, dennoch wohlüberlegt und vor allem absolut fehlerfrei zu agieren.
Unsere Kanzlei berät seit mehr als 20 Jahren sehr erfolgreich Mandanten im Rahmen der strafbefreienden Selbstanzeige, d.h. bei der form- und fristgerechten Nacherklärung ihrer Steuern. Auch hier bewährt sich für die Mandanten unser Konzept der Vereinigung von Recht und Steuern in einer Kanzlei.
Wir erarbeiten mit Ihnen eine auf Ihren Einzelfall abgestimmtes Lösung, in die die sich nahezu ständig ändernden Vorgaben der Gesetze und Behörden dezidiert eingearbeitet sind um gravierende strafrechtliche Konsequenzen zu verhindern. Je früher dies geschieht, je besser.
Bedenken Sie: Steuerhinterziehung ist in Deutschland eine Straftat und wird mit einer hohen Geldstrafe, sowie Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren belegt.
Hierbei gelten neben den schwierigen steuerlichen Vorgaben komplizierte, für den Laien teilweise nicht zu erwartende Fristen, insbesondere auch im Bereich „ererbter“ Steuerhinterziehungen, und sehr lange Verjährungszeiträume.
Eine kompetente anwaltliche Beratung ist daher unerlässlich.
Steuerstrafrecht
Sollten Sie unmittelbar mit der Steuerfahndung konfrontiert sein, scheuen Sie sich nicht, uns unverzüglich anzurufen. Wir werden versuchen, noch während der laufenden Durchsuchung unsere Arbeit für Sie aufzunehmen und Ihnen schnellstmöglich juristischen und steuerlichen Rat zur Verfügung zu stellen.