Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung – das Vorsorgepaket
Menschen können in jeder Phase ihres Lebens entscheidungsunfähig werden, sei es durch Unfall, Krankheit, Demenz oder Alzheimer. Es stellt sich dann sehr schnell die Frage, wer statt ihrer entscheidet.
Nur eine wirksame Patientenverfügung mitsamt Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung ermöglicht es dem Lebenspartner oder einem Familienmitglied rechtlich im Sinne des Erkrankten und für ihn zu handeln.
Ist niemand bestimmt entsteht ein rechtliches Vakuum mit der Konsequenz, dass Krankenhauspersonal oder gerichtlich bestellte Personen die Entscheidung gesundheitlicher Fragen und wirtschaftlicher Angelegenheiten übernehmen. Dies ist im Nachhinein oft nicht mehr zu beeinflussen.
Wer rechtzeitig handelt und seinen Willen rechtssicher darlegt kann dafür Sorge tragen, dass im Notfall die richtige Person die richtige Entscheidung trifft.
Wir entwerfen für Sie und mit Ihnen rechtssichere individuelle Verfügungen, damit Ihr Wille auch in Krisenzeiten Gehör findet.
Vorsorgevollmacht
Durch die Vorsorgevollmacht wird eine vertraute Person bevollmächtigt, bei fehlender Handlungs- oder Entscheidungsunfähigkeit den Vollmachtgeber zu vertreten. Die Vollmacht kann sich sowohl auf finanzielle Angelegenheiten als auch auf persönliche Dinge, wie die medizinische Behandlung und die Aufenthaltsbestimmung erstrecken.
Betreuungsverfügung
Für den Fall, dass das Vormundschaftsgerichts bei fehlender oder trotz bestehender Vorsorgevollmacht eine gerichtliche Betreuung anordnet, können Sie mit einer Betreuungsverfügung vorsorgen. Darin können Sie nicht nur einen Betreuer Ihres Vertrauens bestimmen, sondern auch bestimmte Personen als Betreuer ausschließen.
Patientenverfügung
Eine Patientenverfügung ist eine vorsorgliche schriftliche Erklärung für die gefürchtete Situation, dass man wegen eines Unfalls oder aus anderen Gründen nicht mehr im Stande ist, seinen Willen zu äußern. Die Verfügung bezieht sich dabei auf medizinische Maßnahmen wie auch ärztliche Heileingriffe und legt fest, unter welchen Umständen man keine weitere Behandlung mehr wünscht.
Das Vorsorgepaket
Zur umfassenden Vorsorge gehören neben der Vorsorgevollmacht mit Betreuungsverfügung sowie der darauf angestimmten Patientenverfügung natürlich auch das Testament. Ein Vorsorgepaket, erstellt mit kompetenter anwaltlicher Beratung, gibt Ihnen die Sicherheit, dass über Ihre Person und Ihr Vermögen immer nur in Ihrem Willen entschieden wird.
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