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Grundsätzliches

Guter Rat soll sein Geld wert sein – wir besprechen mit Ihnen vorab die anfallenden Kosten und erörtern die Kosten-Nutzen-Relation.

Grundsätzlich ist in den meisten Fällen die Vergütung der Rechtsanwaltstätigkeit nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vorgesehen. Dies ist kompliziert und entspricht oft nicht den tatsächlichen Leistungen. Neben der juristischen und steuerlichen Beratung streben wir jedoch auch immer die betriebswirtschaftlich optimierte Beratung unserer Mandanten an. Hierzu gehört eine klar durchschaubare, faire Kostenregelung. Deshalb arbeiten wir seit Jahren, wenn möglich oder gewünscht, auf Stundenbasis. Sie sind damit von unbekannten Gebührentatbeständen des RVG unabhängig und können das Kostenvolumen abschätzen.

Sollten wir eine Rechtsverfolgung aus wirtschaftlichen Gründen oder wegen eines zu hohen Prozessrisikos für Sie als nicht sinnvoll erachten, raten wir selbstverständlich davon ab.

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