
Verkehrsordnungswidrigkeiten und Bußgeldsachen
Messungen im Straßenverkehr
ln der Praxis stellt die Kanzlei Pollkläsener in Bußgeldsachen wegen Messungen im
Straßenverkehr immer wieder fest, dass den Betroffenen ein Fehlverhalten vorgeworfen
wird, obwohl sich ein Fehlverhalten rechtlich nicht in einem für eine Verurteilung
ausreichenden Maß begründen lässt.
Die Kanzlei Pollkläsener bietet Betroffenen eine umfassende Beratung in Bußgeldsachen
wegen Messungen im Straßenverkehr an. Angesichts von einschneidenden Sanktionen wie
Bußgeldern, Punkten und Fahrverboten, können sich Betroffene nur dann effektiv
verteidigen, wenn sie ihre Rechte kennen und sich technisches Fachwissen zu Eigen
machen.
Messungen im Straßenverkehr basieren auf komplexen technischen
Sachzusammenhängen. Hervorragende Rechtskenntnisse genügen daher in Bußgeldsachen
wegen Messungen im Straßenverkehr für die optimale Verteidigung nicht immer aus.
Angesichts der großen Anwaltsdichte fällt es Betroffenen nicht leicht, eine bestimmte Kanzlei
auszuwählen, die rechtlich wie technisch höchsten Qualitätsanforderungen entspricht.
Die Kanzlei Pollkläsener ist seit Jahren erfolgreicher Kooperationspartner der VUT
Sachverständigenorganisation. Die Stärke dieser Kooperation gründet sich unter anderem
auf Fachkenntnisse von öffentlich-bestellten Sachverständigen, Physikern, Polizeibeamten,
Eichbeamten und einschlägig erfahrenen Rechtsexperten.
Das eingetragene Gütesiegel "VUT PartnerPlus", vergeben von der VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co. KG in Püttlingen, attestiert der Kanzlei Pollkläsener nicht nur
Erfahrenheit und Erfolg bei der Verteidigung in Bußgeldsachen, sondern zeichnet auch die
hohen Qualitätsstandards der Kanzlei Pollkläsener aus.
Falls Sie Betroffener einer Messung im Straßenverkehr sind, werden Sie sich vielleicht einige
der folgenden Fragen stellen:
Ist die Messung für den betroffenen wahrnehmbar?
Bei Geschwindigkeitsmessungen mittels Lasermessverfahren oder Videomessverfahren ist
die Messung für den Betroffenen grundsätzlich nicht wahrnehmbar. Bei
Geschwindigkeitsmessungen durch Radar-, Lichtschranken- und Piezo-Kabel-Messverfahren, sowie im Rahmen der Rotlichtüberwachung wird im Regelfall "geblitzt". Bei
Abstandsmessungen kann es blitzen, dies muss jedoch nicht der Fall sein.
Wie erfährt der Betroffene davon, ob gegen ihn ein Bußgeldverfahren eingeleitet
wurde?
ln geeigneten Fällen (z. B. innerorts) bzw. in vorgeschriebenen Fällen (z. B. bei
Lasermessverfahren) führt die Polizei Anhaltekontrollen durch. Im Rahmen der
Anhaltekontrollen erfolgt im Regelfall auch eine Anhörung des Betroffenen.
Wurde eine Anhörung nicht vor Ort durchgeführt, erhält der Halter des abgebildeten
Fahrzeuges spätestens drei Monate nach der Messung einen Anhörungsbogen bzw. einen
Bußgeldbescheid.
Was ist im Rahmen der Anhörung zu beachten?
Die Beamten des Polizeidienstes müssen den Betroffenen in Bußgeldsachen nicht so
weitgehend über dessen Rechte informieren, wie es hinsichtlich einer Straftat nötig wäre. So
braucht der Betroffene in Bußgeldverfahren beispielsweise nicht darauf hingewiesen zu
werden, dass er auch schon vor seiner Vernehmung einen von ihm zu wählenden
Verteidiger befragen kann.
Wenn gegen den Betroffenen ein Bußgeldverfahren eingeleitet wurde, sollte sich der
Betroffene unverzüglich von einem Rechtsanwalt beraten lassen.
Erfolgt die Anhörung unmittelbar nach der Messung, kann der Betroffene angeben, dass er
sich zur Sache erst nach Rücksprache mit einem Rechtsanwalt einlassen wird.
Warum ist es sinnvoll einen Rechtsanwalt einzuschalten?
Der Betroffene, dem der Vorwurf der Ordnungswidrigkeit angelastet wird, hat nur
eingeschränkt die Möglichkeit, die Berechtigung des Vorwurfes zu überprüfen.
Überprüfungen durch den Betroffenen selbst scheitern oft daran, dass dem Betroffenen in
der Regel nicht bekannt ist, auf die Mitteilung welcher Angaben er einen Anspruch hat.
Nach unseren Erfahrungen sind über 80% der gewährten Akteneinsichten unvollständig.
Eine rechtliche Überprüfung ist aber nur möglich, wenn vollständige Akteneinsicht gewährt
wird. Wird nicht erkannt, dass es sich bei der gewährten Akteneinsicht um eine
unvollständige Akte handelt, kann eine rechtssichere Aussage darüber, ob der Vorwurf der
Ordnungswidrigkeit begründet ist, nicht getroffen werden.
Der Verteidiger des Betroffenen hat ein Recht auf Akteneinsicht das alle Akten und
Aktenteile, einschließlich Bild- und Tonbandaufnahmen umfasst, auf die der Schuldvorwurf in
tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht gestützt wird und die zur Begründung des Anspruchs
über die Rechtsfolgen herangezogen werden. Aus dem Grundsatz der Aktenvollständigkeit
folgt, dass Schriftstücke, Unterlagen, Bild- und Tonaufnahmen, die für den Betroffenen als
belastend oder entlastend von Bedeutung sein könnten, diesem nicht ferngehalten werden
dürfen, da dies eine Verletzung seines rechtlichen Gehörs bedeuten würde. Befinden sich
solche Vorgänge nicht in den Ermittlungsakten, sondern in anderen Akten oder bei anderen
Behörden, so müssen auch diese den Akten zugänglich gemacht werden.
Die Angaben "auf die sich der Schuldvorwurf in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht stützt"
bestimmen sich im konkreten Fall unter anderem in Abhängigkeit von Messverfahren,
Messgerätetyp, Zulassungsschein, Bedienungsanleitung des Messgerätes, Messprotokoll,
Eichschein usw. Sie können daher nicht allgemeingültig bestimmt werden.
Zu welchem Zeitpunkt sollte ich mich rechtlich beraten lassen?
ln Bußgeldverfahren sollte der Betroffene innerhalb einer Woche nach der Anhörung
reagieren, sodass sich der Betroffene für eine optimale Verteidigung unverzüglich von einem
mit Bußgeldsachen erfahrenen Rechtsanwalt, beraten lassen sollte.
Bei einer späteren Beauftragung eines Rechtsanwaltes kann es bereits zu Rechtsnachteilen
für den Betroffenen kommen.
Wenn der Betroffene die Messung überprüfen lassen möchte, muss er
spätestens innerhalb von zwei Wochen
nach der Zustellung des Bußgeldbescheides in bestimmter Art und Weise reagieren. Soweit
Sie eine Rechtsberatung wünschen, kontaktieren Sie uns - Anruf genügt.
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